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Zentralstrasse 17 8953 Dietikon
Baumfällung Service Wir kümmern uns um alles – von der Bewilligung bis zur Entsorgung ✓ Fachgerechte Fällung ohne Schäden an Gebäuden ✓ Festpreis-Garantie nach kostenloser Besichtigung ✓ Komplettservice inkl. Entsorgung und Wurzelentfernung ✓ Vollständig versichert – für Ihre Sicherheit ✓ Faire Preise mit detaillierter Offerte
Zentralstrasse 17 8953 Dietikon
Baumfällung Service – Wir kümmern uns um alles – von der Bewilligung bis zur Entsorgung. Professionelle und fachgerechte Baumfällungen direkt vor Ort in Dietikon.
Ob Privatperson oder Unternehmen – unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Arbeiten rund um den Umgang mit gefährlichen oder städtischen Bäumen zur Verfügung. Wir übernehmen die gesamte Planung, Bewilligung, fachmännische Umsetzung und Entsorgung. Dabei setzen wir ausschließlich modernste und sichere Geräte ein.
Sprechen Sie uns an unter 044 505 24 11 oder besuchen Sie unsere Website: https://baumfaellung-service.ch/. Wir freuen uns darauf, Ihnen in Dietikon behilflich zu sein.
Frage: Wie läuft der Prozess für eine Baumfällung in Dietikon ab?
Antwort: Wir beginnen mit einer Analyse Ihres Anliegens. Bei städtischen Bäumen klären wir die notwendigen Genehmigungen. Anschliessend planen wir die fachgerechte Umsetzung und übernehmen die gesamte Entsorgung.
Frage: Welche Arten von Bäumen fallen in den Zuständigkeitsbereich Baumfällung Service?
Antwort: Wir bearbeiten gefährliche Bäume (z.B. Sturmbäume), private Bäume ohne Genehmigungspflicht sowie städtische Bäume nach Absprache.
Frage: Bieten Sie auch Notdienste an?
Antwort: Ja, falls Sie auf einen gefährlichen Baum gestossen sind, stehen wir auch außerhalb der Geschäftszeiten für Notfälle in Dietikon bereit.
Frage: Wie entsorgen Sie die gefällten Bäume?
Antwort: Wir entsorgen die Bäume fachgerecht und nach Ihren Wünschen (z.B. Sägeln, Kompostieren oder Entsorgung an geeigneten Deponien).
Frage: Muss ich eine Genehmigung für die Baumfällung selbst beantragen?
Antwort: Nein, bei städtischen Bäumen kümmern wir uns um die gesamte Bewilligung. Bei privaten Bäumen müssen Sie die Baumfällung in der Regel nicht genehmigen.